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Erbstreitigkeiten vorbeugen und Immobilien zu Lebzeiten übertragen

Erbstreitigkeiten

Mindestens die Hälfte aller Erbschaften umfassen eine oder mehrere Immobilien. Oft sind sie ein Auslöser für Streit. Dies liegt zum einen an ihrem hohen Wert, der schwierigen Teilbarkeit und den emotionalen Wert, den sie haben können. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, kann es ratsam sein, Haus oder Wohnung bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Es ist jedoch wichtig, dabei smart vorzugehen.

Erben: ein Vorgang mit vielen Hürden

In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, ein Testament zu machen oder sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen. Bei der gesetzlichen Erbfolge erben in der Regel ihre eigenen Kinder, die Enkel, die Eltern oder der Ehepartner. Ein Testament erlaubt mehr Freiheit, aber ihre nahen Angehörigen werden durch einen Pflichtteil abgesichert, sollten sie Sie enterben wollen. Erben mehrere Personen Ihre Immobilie, stehen die Erben vor einem Problem: Was passiert mit der Liegenschaft? Soll sie verkauft oder vermietet werden? Die Erbengemeinschaft muss über vieles gemeinsam entscheiden, was unweigerlich zu Streitigkeiten führen kann. Ein hoher Zeitaufwand, etliche Kosten und viel Mühe sind vorprogrammiert.

Option: vorweggenommene Erbfolge

Sie können Ihre Immobilie schon zu Lebzeiten an die gewünschte Person übertragen, was als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet wird. Dies ermöglicht Ihnen, frei zu bestimmen, wer Ihr Haus oder Ihre Wohnung erhält. Zudem kann es so möglich sein, Pflichtteil und Erbschaftsteuer zu sparen. Doch Achtung: Nicht immer ist dieser Weg sinnvoll. Ein Anwalt oder ein Steuerberater kann Sie diesbezüglich gut beraten. So kann beispielsweise eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein, um das eigene Kind oder den Ehepartner abzusichern.

Wohnrecht und Nießbrauchrecht: sich selbst absichern

Wenn Sie ein Mietobjekt an jemanden übertragen, aber nicht ihre finanzielle Situation verändern möchten, sollten Sie vertraglich ein Nießbrauchrecht vereinbaren. Die Immobilie gehört nun zwar einer anderen Person, aber Sie beziehen noch immer die Mieteinnahmen des Objekts. Handelt es sich um Ihr Wohnhaus, bietet sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Auch dann gehört das Haus der gewünschten Person, aber sie kann Sie aus dem Haus selbst bei den größten Streitigkeiten nicht verweisen. Sie haben das Recht, dort bis zum Tod zu wohnen. Nießbrauch und Wohnrecht dienen nicht nur Ihrer Sicherheit, sondern können noch einen weiteren Zweck erfüllen. Ist das Haus beispielsweise 500.000 Euro wert und schenken Sie dieses an Ihr Kind, müsste es auf 100.000 Euro Schenkungsteuer zahlen. Der Steuerfreibetrag liegt bei dem eigenen Kind bei 400.000 Euro für einen Zeitraum von zehn Jahren. Um die Schenkungsteuer im Beispielfall zu sparen, bietet sich Nießbrauch oder Wohnrecht an. Wird eines der beiden Rechte ins Grundbuch eingetragen, verringert sich der Hauswert so stark, dass der Steuerfreibetrag nicht überschritten wird.

Wenn Sie sich fragen, was mit Ihrer Erbimmobilie passieren soll, kontaktieren Sie uns einfach per Mail.

Foto: © Freedomz, Shutterstock.com 1201835392