Der Energieausweis
Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz ihres Gebäudes.
Seit Anfang 2013 müssen Verkäufer und Vermieter einen Energieausweis für Ihre Immobilie vorlegen.
Für ab 2002 entstandene Neubauten ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. Gleiches gilt für Gebäude mit Bauantrag vor 01.11.1977, sofern nicht vor dem 01.10.2008 bereits ein Verbrauchsausweis erstellt wurde und das Gebäude höchstens vier Wohneinheiten hat.
Wahlfreiheit besteht für Wohnhäuser ab 1978 sowie für alle Häuser mit fünf oder mehr Wohneinheiten unabhängig vom Baujahr.